Handy ohne Schufa


Wer heutzutage ein Mobiltelefon neu erwerben will, der schließt in der Regel einen sogenannten Laufzeitvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen ab. Dabei verpflichtet sich der Kunde zu bestimmten regelmäßigen Zahlungen (beispielsweise in Form einer Grundgebühr oder eines Paketpreises), während der Anbieter im Gegenzug einen Tarif zur Verfügung stellt, sowie gängigerweise auch ein Handy subventioniert.

Ein Hindernis bei dieser Vorgehensweise besteht häufig in Form einer bestimmten Anforderung an den Kunden: Zwar setzen die Mobilfunkanbieter sonst kaum etwas voraus, ein nicht negativer Schufa-Eintrag ist jedoch fast immer ein hinreichendes und auch notwendiges Kriterium für die Unternehmen. Denn: An dem Ergebnis der automatischen Abfrage machen diese aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der potentielle Kunde seine monatlichen Rechnungen auch tatsächlich zahlt. Fällt der Eintrag auf Grund früher vorgefallener Zahlungsprobleme des Kandidaten negativ aus, schließt der Anbieter daraus auf eine möglicherweise nach wie vor bestehende mangelhafte Zahlungsmoral und lehnt den Vertragsschluss ab.

Kurzum: Um ein vergünstigtes Mobiltelefon in Kombination mit einem (in der Regel) 24-monatigen Vertrag erwerben zu können, ist ein nicht negativer Schufa-Eintrag fast immer zwingend eine Voraussetzung.

Soll trotz eines negativen Eintrages oder unabhängig davon ein Mobiltelefon erstanden werden, so bieten sich dem Interessenten mehrere Möglichkeiten. Die erste Variante stellt dabei in der Regel auch die kostenintensivste dar: Das Handy wird in seiner Grundform, also ohne gekoppelte SIM-Karte oder ähnliche Vertragsbindungen, erworben. Dabei fällt natürlich der reguläre, meist vom Hersteller ausgewiesene Preis an, der bei technisch anspruchsvollen Geräten teilweise mehrere hundert Euro betragen kann. Folglich macht diese Lösung nur in den seltensten Fällen Sinn.

Eine weitere Möglichkeit ähnelt der eigentlichen und eingangs bereits erläuterten Vertragsvariante: der Erwerb eines sogenannten Prepaid-Telefons. Hierbei schließt der Kunde prinzipiell auch einen Vertrag mit dem Mobilfunkunternehmen, verpflichtet sich jedoch nicht zu regelmäßigen Zahlungen. Es werden außerdem keinerlei monatliche Rechnungen fällig, da die Entgelte für Telefonate, SMS & Co. von einem virtuellen Guthabenkonto abgebucht werden, welches der Nutzer jederzeit wiederaufladen kann. Sinkt der Kontostand indes auf Null Euro, werden weitere kostenpflichtige Dienste verweigert. Der Vorteil dieser Erwerbsmöglichkeit besteht darin, dass der Mobilfunkanbieter die jeweiligen Handys ebenfalls vergünstigt, wenn auch bei weitem nicht in dem Ausmaß, wie dies bei Vertragsgeräten der Fall ist. Dafür muss sich der Kunde allerdings auch damit zufrieden geben, dass er das Handy für einen gewissen Zeitraum %u2013 regelmäßig beträgt dieser ein Jahr %u2013 nur mit der mitgelieferten SIM-Karte betreiben kann. Erst danach lässt sich dieser SIM-Lock kostenlos entfernen.

Die letzte Erwerbsvariante ähnelt der oben genannten Möglichkeit des Neukaufs: das Mobiltelefon wird gebraucht erstanden. Dies ist heutzutage eine oftmals extrem günstige Möglichkeit, da viele Telefone auf Grund der schnellen technischen Entwicklungen bereits nach wenigen Monaten als veraltet gelten und somit einem teils massiven Preisverfall unterliegen. So ist es durchaus möglich, dass ein sehr teures Mobiltelefon bereits wenige Monate nach dem Release für 50% oder weniger des Originalpreises in gebrauchter Form erworben werden kann. Zu beachten sei hier aber unbedingt, dass der Verkäufer eine gültige Rechnung mitschickt, da nur mit dieser von der zweijährigen Garantie Gebrauch gemacht werden kann.